Verhandlung von Leistungsentgelten
Überall dort, wo ein Sozialleistungsträger (z. B. Jugendamt, Sozialamt, Pflegekasse) eine Sozialleistung nicht selbst erbringt, sondern sich hierzu Dritter bedient, entsteht ein sozialrechtliches Dreiecksverhältnis. Ausgangspunkt ist hierbei immer ein Mensch mit einem sozial(hilfe)rechtlichen Bedarf. Die jeweils zuständige Behörde prüft den Bedarf und erteilt einen Bescheid. In der Regel bedient sich der Sozialleistungsträger zur Erfüllung dieser Bedarfe bei Einrichtungen und Diensten (z.B. den Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege), die mit dem Sozialleistungsträger eine Vereinbarung haben bzw. schließen müssen.
Bei der Aushandlung dieser Vereinbarungen (Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen) unterstützen wir als Team Leistungsentgelte die Mitgliedsorganisationen im Paritätischen NRW in folgenden Bereichen:
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Hierunter fallen stationäre und ambulante Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Als Beispiele seien genannt die stationären Hilfen zur Erziehung (z.B. Heimerziehung), die ambulanten Hilfen zur Erziehung (etwa Sozialpädagogische Familienhilfe) oder auch Hilfen für junge Volljährige.
SGB IX (Eingliederungshilfe): Hierunter fallen alle Angebote zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Als Beispiele seien genannt Heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung, Schulbegleitung, Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Soziale Teilhabe. Die Soziale Teilhabe umfasst insbesondere alle Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
SGB XI (Pflegeversicherung): Hierunter fallen alle ambulanten Angebote durch Pflegedienste, alle teilstationären Angebote durch Tagespflegen und alle vollstationären Angebote durch Pflegeeinrichtungen und Hospize.
SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten): Hierunter fallen alle ambulanten und stationären Angebote insbesondere in der Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe.
Eine der Hauptaufgaben der Berater*innen im Leistungsentgeltbereich ist die Vorbereitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung. Durch die langjährige Verhandlungserfahrung ist den Mitarbeiter*innen bekannt, welche Kostenstruktur verhandlungsfähig ist und wo es ggfs. besser ist, auf eine Verhandlung zu verzichten. Auf Wunsch der Mitgliedsorganisationen führen die Mitarbeiter*innen die Vergütungsverhandlungen und rufen bei Bedarf auch die Schiedsstelle für unsere Mitgliedsorganisationen an, um so auskömmliche Leistungsentgelte für diese zu vereinbaren.
Die Gremienarbeit innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) und die Vertretung dieser Positionen gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern bildet einen weiteren wesentlichen Arbeitsschwerpunkt. Aber auch die Allgemeine Betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Unterstützung in Gesprächen mit Behörden gehören zum Arbeitsalltag der Mitglieder des Teams Leistungsentgelte.